Grundsätzlich möchte ich Reisen in gegenseitigem Vertrauen durchführen. Ein paar Punkte sollten dennoch klargestellt sein. Die Geschäftsbedingungen der Fluggesellschaften und von Reisebüros muss Rickli Wanderreisen übernehmen. Dies betrifft insbesondere Fristen und Gebühren.

 

1. Anmeldung

Zu einer Reise können Sie sich anmelden mit dem Einsenden eines unterschriebenen Anmeldetalons, über‘s Internet unter www. ricklireisen.ch oder am Telefon. Bei einer Online-Anmeldung ersetzt das Abschicken des Formulars die Unterschrift. Am Telefon wird ein mündlicher Vertrag geschlossen.

Die Anmeldung zu einer Reise ist verbindlich. Die Buchung wird bestätigt, eine Rechnung wird ausgestellt und der Platz in der Reisegruppe wird definitiv reserviert. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen treten in Kraft. Provisorische Anmeldungen können nur ausnahmsweise und zeitlich befristet angenommen werden.

Sobald die Mindestanzahl an Teilnehmer erreicht ist, bestätigt Rickli Wanderreisen, dass die Reise durchgeführt wird und verschickt detailliertes Infomaterial. Die Anzahlung von ca. 20% des Gesamtbetrages ist fällig bei Erhalt der Reservationsbestätigung/Rechnung. Der Restbetrag ist zahlbar bis spätestens ein Monat vor Abreise.

 

2. Anforderungen

Bei jeder Reise sind die physischen Anforderungen so gut als möglich beschrieben. Teilnehmer/innen sollten in der Lage sein, die notierten Wanderstunden und Höhenunterschiede zu bewältigen. Bestehen vor der Reise gesundheitliche Störungen, dann sollte vorgängig mit dem Hausarzt die Teilnahme abgeklärt werden. Rickli Wanderreisen haftet nicht für Folgen, die wegen vorbestehenden gesundheitlichen Störungen auftreten.

 

3. Haftungsbeschränkung

Rickli Wanderreisen haftet nicht für Kosten, die auf Grund von kurzfristigen Flug- und Fahrplanänderungen durch Flug-, Bahn- oder Busgesellschaften entstehen.

 

4. Versicherungen

Versicherungen sind grundsätzlich Sache der Teilnehmer/innen. Rickli Wanderreisen stellt keine Versicherungen aus. Rickli Wanderreisen empfiehlt den Abschluss einer Annulations- und Rückreiseversicherung.

Es lohnt sich in jedem Fall, seine Versicherungssituation rechtzeitig abzuklären. Unter www.ricklireisen.ch/reisen/diverse-links sind ein paar Versicherungen aufgeführt, die per Internet abgeschlossen werden können. Zudem finden Sie dort weitere Hinweise und Tips zum Thema Reiseversicherung.

 

5. Annullation durch Teilnehmer/in

5.1. Allgemeines
Müssen Sie eine Reise annullieren, dann teilen Sie dies Rickli Wanderreisen möglichst rasch schriftlich oder per Email mit. Für die Bemessung der Rückerstattung gilt das Datum des Eintreffens bei Rickli Wanderreisen, an Wochenenden und Feiertagen der nächste Arbeitstag.

5.2. Bearbeitungsgebühr
Bei einer Annullation wird eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 100.– erhoben. Hinzu kommen allfällige weitere Kosten (z.B. wenn Annullationsabrechnungen von anderen Reisebüros angefordert werden müssen). Ob die Bearbeitungsgebühr von der Annullationskostenversicherung gedeckt wird, hängt von der Versicherungsgesellschaft ab.

Zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr fallen Annullationskosten an.

5.3. Annullationskosten
Falls Sie eine Reise absagen müssen, so entstehen folgende Annullationskosten zu Ihren Lasten:

Annullation 90-61 Tage vor Abreise: 10 % des Gesamtbetrags
Annullation 60-31 Tage vor Abreise: 25 % des Gesamtbetrags
Annullation 30-22 Tage vor Abreise: 50 % des Gesamtbetrags
Annullation 21-15 Tage vor Abreise: 80 % des Gesamtbetrags
Annullation 14-8 Tage vor Abreise: 90 % des Gesamtbetrags
Annullation 7-0 Tage vor Abreise: 100 % des Gesamtbetrags

5.4. Flüge: Annullation und Umbuchung
Wenn Sie eine Reise inklusive Flüge buchen, werden die Flüge in der Regel nach dem Erhalt Ihrer Anmeldung gebucht und die Tickets ausgestellt. Sobald die Flugtickets ausgestellt sind, fallen 100% der Kosten des Flugtickets an, sollten Sie Flüge annullieren müssen.
Fluggesellschaften betrachten Umbuchungen als Stornierung mit anschliessender neuer Buchung. Müssen Sie Flüge umbuchen, fallen deshalb allfällige Annullierungskosten der Fluggesellschaft plus ein neuer Flugpreis an.

 

6. Annullation durch Rickli Wanderreisen

Ist die Mindestgruppengrösse ein Monat vor Abreise nicht erreicht, oder wird bereits früher ersichtlich, dass die Mindestgruppengrösse nicht erreicht wird, kann die Reise durch Rickli Wanderreisen abgesagt werden. Die bis dahin einbezahlten Beträge werden vollumfänglich erstattet, oder Sie können an einer anderen Reise teilnehmen. Weitergehende Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.

Bei Ereignissen höherer Gewalt (politische Unruhen, Streiks, Katastrophen etc.) kann Rickli Wanderreisen eine Reise aus Sicherheitsgründen kurzfristig absagen. Die bis dahin einbezahlten Beträge werden zurückerstattet, oder Sie können unter Anrechnung der bisher geleisteten Zahlungen an einer anderen Reise teilnehmen. Weitergehende Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.

 

7. Vorzeitiger Abbruch einer Reise durch Teilnehmer/in, Teilleistungen

Wenn Sie die Reise vorzeitig abbrechen, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises. Daraus resultierende zusätzliche Kosten wie z. B. für die Rückreise gehen zu Ihren Lasten. Gleiches gilt, wenn Sie während einer Reise Leistungen nicht beziehen oder nicht daran teilnehmen (z.B. Eintritte, Ausflüge).

 

8. Gerichtstand

Falls je nötig, ist der Gerichtstand am Firmensitz in Gais, AR. Es ist nur Schweizerisches Recht anwendbar.